Betriebskostenabrechnung, die formell standhält.
Casaris erstellt die Betriebskostenabrechnung für jedes Mietverhältnis aus Ihrer laufenden Buchhaltung – mit jeder Kostenart einzeln, dem passenden Verteilerschlüssel und einem fertigen Anschreiben. Keine Excel-Tabelle, kein Abtippen.
Das kann Casaris
- Abrechnung je Mietverhältnis für einen frei wählbaren Zeitraum – für eigenständige Mietobjekte und vermietete WEG-Einheiten
- Nur nach § 556 BGB umlagefähige Kostenarten fließen ein
- Jede Kostenart einzeln: Bezeichnung, Verteilerschlüssel, Gesamtkosten und Anteil des Mieters
- Verteilerschlüssel je Konto: Miteigentumsanteile, Wohnfläche, Einheitenanzahl, Personenanzahl oder Verbrauch
- Heizung und Warmwasser als „Verbrauch mit Grundkosten“ nach § 7 HeizkostenV (50–70 % nach Verbrauch)
- PDF mit Anschreiben, korrekter Anrede und Anzahl der Abrechnungstage – mit Ihrem Briefkopf
- Übersicht aller erstellten Abrechnungen und Hinweis auf die 12-Monats-Frist unter „Fristen“

So funktioniert es
- 01
Kosten buchen
Rechnungen werden im laufenden Jahr ganz normal auf die Aufwandskonten gebucht – die Konten tragen bereits den Verteilerschlüssel.
- 02
Abrechnung erstellen
Auf der Seite des Mietverhältnisses Zeitraum wählen. Casaris verteilt die umlagefähigen Kosten und stellt sie den Vorauszahlungen gegenüber.
- 03
PDF versenden
Fertiges PDF mit Anschreiben herunterladen und dem Mieter zusenden – im Briefkopf steht Ihr Name, nicht unserer.
Warum Kostenarten statt Summen?
Eine Betriebskostenabrechnung muss für den Mieter nachvollziehbar sein. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH gehören dazu die Gesamtkosten je Kostenart, der verwendete Verteilerschlüssel, der Anteil des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen. Eine reine Endsumme genügt nicht.
Zudem gilt eine harte Frist: Nach § 556 Abs. 3 BGB muss die Abrechnung dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen – danach sind Nachforderungen in der Regel ausgeschlossen. Casaris zeigt auf der Seite „Fristen“, welche Abrechnungen bald fällig oder schon überfällig sind.
Häufige Fragen
Kann ich Heizkosten nach Verbrauch abrechnen?
Ja. Für Heizung und Warmwasser gibt es den Verteilerschlüssel „Verbrauch mit Grundkosten“ nach § 7 HeizkostenV: 50 bis 70 % werden nach Verbrauch verteilt, der Rest nach Wohnfläche. Eine reine Verbrauchsverteilung ist für Heizkosten gesetzlich nicht zulässig und deshalb bewusst nicht vorgesehen.
Funktioniert das auch für eine vermietete Eigentumswohnung?
Ja. Die Betriebskostenabrechnung lässt sich für vermietete Einheiten in eigenständigen Mietobjekten genauso erstellen wie für vermietete Einheiten innerhalb einer WEG.
Welche Kosten sind umlagefähig?
Umlagefähig sind die Betriebskosten nach § 556 BGB in Verbindung mit der Betriebskostenverordnung, sofern der Mietvertrag ihre Umlage vorsieht. Casaris berücksichtigt nur Konten, die als umlagefähig markiert sind. Verwaltungs- und Instandhaltungskosten gehören zum Beispiel nicht dazu.
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