Casaris
Funktion · Steuer

§ 35a-Bescheinigungen für jeden Eigentümer – automatisch.

Eigentümer können ihren Anteil an Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich geltend machen. Casaris verteilt die Lohnkosten nach dem Schlüssel der Hausgeldabrechnung und stellt die Bescheinigung je Eigentümer bereit.

Das kann Casaris

  • Aufwandskonten einmal als Handwerkerleistung oder haushaltsnahe Dienstleistung markieren
  • Lohnkostenanteil je Buchung erfassen – Materialkosten bleiben außen vor
  • Verteilung nach demselben Schlüssel wie in der Hausgeldabrechnung
  • Bei Miteigentum weiter nach Eigentumsanteil aufgeteilt
  • Bescheinigung je Eigentümer und Wirtschaftsjahr – zusätzlich direkt im Eigentümerportal sichtbar
Ablauf

So funktioniert es

  1. 01

    Konten markieren

    Konten wie „Hausmeister“ oder „Gartenpflege“ einer § 35a-Kategorie zuordnen.

  2. 02

    Lohnanteil erfassen

    Bei den betroffenen Buchungen den Lohnkostenanteil laut Rechnung eintragen.

  3. 03

    Bescheinigungen abrufen

    Casaris verteilt die Anteile und stellt die Bescheinigungen je Eigentümer bereit.

Hintergrund

Was nach § 35a EStG zählt

Begünstigt sind nur die Arbeitskosten einschließlich Fahrt- und Maschinenkosten – nicht das Material. Handwerkerrechnungen weisen diesen Anteil deshalb üblicherweise gesondert aus.

Die Bescheinigung ist eine Aufstellung für den Eigentümer und seinen Steuerberater, keine amtliche Übermittlung an das Finanzamt und kein Ersatz für Steuerberatung.

Häufige Fragen

Bekommen auch Mieter eine § 35a-Bescheinigung?

Die automatische Bescheinigung in Casaris richtet sich an WEG-Eigentümer und wird aus der Hausgeldabrechnung abgeleitet.

Muss ich die Bescheinigung verschicken?

Nicht zwingend. Eigentümer sehen ihren Anteil automatisch im Portal auf der Seite des jeweiligen Wirtschaftsjahres.

Bereit, loszulegen?

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