Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnung aus einem Guss.
Vom geplanten Jahresbudget bis zur fertigen Jahresabrechnung: Casaris rechnet das Hausgeld je Einheit aus, stellt am Jahresende Ist-Kosten und Vorauszahlungen gegenüber und erstellt den Vermögensbericht gleich mit.
Das kann Casaris
- Wirtschaftsplan je WEG und Wirtschaftsjahr – daraus automatisch das monatliche Hausgeld je Einheit
- Abweichendes Wirtschaftsjahr möglich, z. B. 01.07. bis 30.06.
- Hausgeldabrechnung mit Kostenart-Aufschlüsselung je Einheit nach § 28 WEG
- Vermögensbericht nach § 28 Abs. 4 WEG mit Stand der Rücklagen und Bankguthaben – als PDF
- Verteilung nach Miteigentumsanteilen oder anderen Schlüsseln je Kostenart
- Wirtschaftsplan und Abrechnung direkt als Beschluss der Eigentümerversammlung erfassen
- Kosten-Benchmark: Ist-Kosten je Kostenart im Vergleich zu Ihren anderen WEGs
So funktioniert es
- 01
Wirtschaftsplan anlegen
Geplante Jahreskosten je Kostenart eintragen – Casaris errechnet das Hausgeld je Einheit nach dem jeweiligen Verteilerschlüssel.
- 02
Laufend buchen
Hausgeldzahlungen und Rechnungen werden im Jahr gebucht, gern per Bankabgleich und SEPA-Lastschrift.
- 03
Jahresabrechnung erstellen
Am Ende des Wirtschaftsjahres stellt Casaris Ist-Kosten und Vorauszahlungen je Einheit gegenüber und erstellt Abrechnung und Vermögensbericht als PDF.
- 04
Beschließen lassen
Abrechnung und Wirtschaftsplan als Beschluss der Versammlung erfassen – inklusive Abstimmung.
Was die WEG-Reform verlangt
Seit der WEG-Reform 2020 beschließen die Eigentümer nach § 28 WEG über die Vorschüsse (Wirtschaftsplan) und über die Nachschüsse bzw. Anpassung der Vorschüsse (Jahresabrechnung). Grundlage bleibt eine nachvollziehbare Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben.
Zusätzlich muss der Verwalter nach § 28 Abs. 4 WEG jährlich einen Vermögensbericht erstellen, der den Stand der Rücklagen und eine Aufstellung des wesentlichen Gemeinschaftsvermögens enthält. Casaris erzeugt ihn aus den als Rücklagen- und Zahlungskonten markierten Konten – ohne Zusammentragen in Excel.
Häufige Fragen
Muss das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entsprechen?
Nein. Beim Anlegen eines Wirtschaftsjahres lässt sich ein abweichender Zeitraum wählen, zum Beispiel vom 1. Juli bis zum 30. Juni.
Wie kommt die Rücklage in den Vermögensbericht?
Konten für die Erhaltungsrücklage werden einmal als „Rücklagenkonto“ markiert. Danach erscheinen ihr Stand und die Bankguthaben automatisch im Vermögensbericht.
Ist die Hausgeldabrechnung im Tarif Privateigentümer enthalten?
Nein. Die WEG-Verwaltung mit Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung und Beschlüssen ist den Tarifen „Hausverwaltung“ und „Hausverwaltung Premium“ vorbehalten.
Passt dazu
Versammlungen & Beschlüsse
Präsenz-, Online- oder Hybridversammlung, Umlaufbeschluss im Portal und Beschluss-Sammlung als PDF.
§ 35a-Steuerbescheinigung
Lohnkostenanteile je Eigentümer und Wirtschaftsjahr automatisch – als PDF und im Portal.
Buchhaltung & Bankabgleich
Echte doppelte Buchführung, Kontoauszüge per Datei oder Bankanbindung, DATEV-Export.
Bereit, loszulegen?
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